Marques CXXVII

gekörter PRE Hengst, sehr barock gebaut mit ausdrucksstarken, spanischen Bewegungen 

geb. 2013

1,60 m Stckm.

bester Charakter , sehr freundlich und menschenbezogen

99 % Cartujano mit Linien Pallares , de la Vega , YM , La Cartuja 

 Deckbedingungen


Die Decksaison beginnt am 1.04.19 und endet am 31.07.19

 

Eine aktuelle Tupferprobe ist für alle Stuten erforderlich (Mit Ausnahme: Stuten mit Fohlen bei Fuß)


Die Stuten werden im Natursprung an der Hand oder auf der Weide gedeckt und dürfen hinten nicht beschlagen sein.


Die Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.


Die Hinzuziehung eines Tierarztes z.B. für Follikelkontrollen oder Trächtigkeitsuntersuchungen, kann der Hengsthalter im eigenen Ermessen veranlassen.


Das Pensionsgeld beträgt 10 € / Tag für Stuten ohne Fohlen bei Fuß, 12 € / Tag für Stuten mit Fohlen bei Fuß. Das Pensionsgeld ist bei Abholung der Stute fällig.

 
Die Decktaxe beträgt 700,- € und ist bei Anlieferung der Stute fällig.


Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Stute oder dem Fohlen. Der Stutenbesitzer sichert zu, dass für die Stute eine Haftpflichtversicherung besteht.
Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, daß das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich den Hengsthalter von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Die Haftung des Hengsthalters für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus den § 833 und§ 834 BGB, auch für sämtliche Personen, die aus Anlass des Deckaktes oder der Einstellung für den Hengsthalter tätig werden (§ 278 und § 831 BGB) ausgeschlossen.